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   BGH, 05.11.1996 - X ZR 53/94   

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https://dejure.org/1996,10862
BGH, 05.11.1996 - X ZR 53/94 (https://dejure.org/1996,10862)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1996 - X ZR 53/94 (https://dejure.org/1996,10862)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1996 - X ZR 53/94 (https://dejure.org/1996,10862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage wegen Patentfähigkeit eines Deckengliedertor, das für Garagen verwendet werden kann - Aufzählung der Merkmale des Patents im einzelnen - Zulässigkeit der Neufassung von Patentansprüchen - Eingehender Vergleich der Erfindung mit einer US-Amerikanischen Patentschrift ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76

    Ermittlung des Gegenstandes eines Patentanspruchs - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - X ZR 53/94
    Die streitige Lehre ist demnach nicht einem Vorschlag vergleichbar, den ein Durchschnittsfachmann nur mit großen Schwierigkeiten und nicht oder nur durch Zufall ohne vorherige Mißerfolge praktisch verwirklichen kann, und dem deshalb nach der Rechtsprechung des Senats eine ausreichende Offenbarung abgesprochen werden kann (Sen. Urt. v. 04.10.1979 - X ZR 3/76, GRUR 1980, 166 - Doppelaggregat II).
  • BGH, 27.11.1975 - X ZR 29/75

    Massenweise Herstellung billiger Brillengestelle aus Celluloseacetat -

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - X ZR 53/94
    Sie gibt die Richtung an, in der der nacharbeitende Fachmann, ohne eigene erfinderische Überlegungen anstellen zu müssen, weiterarbeiten kann (vgl. hierzu Sen. Urt. v. 27.11.1975 - X ZR 29/75, GRUR 1976, 213, 214 - Brillengestelle).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - X ZR 53/94
    Während nach der erteilten Fassung der Beklagten grundsätzlich sämtliche Verwendungsmöglichkeiten der beschriebenen Steuervorrichtung vorbehalten waren (BGHZ 112, 140, 156 [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II; Sen. Urt. v. 07.11.1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen), ist der Schutz der verteidigten Ansprüche nur auf eine bestimmte Verwendung einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 2 in der erteilten Fassung gerichtet, nämlich auf eine Verwendung der Art, daß die Prozeßablaufsteuerung den Entleerschieber der Mischanlage während der vom Chargenrechner ermittelten, vor der letzten Charge liegenden Chargen jeweils für eine Leerzeit (x) zur Teilentleerung und bei der letzten zur Auftragsmenge gehörenden Charge für eine Leerzeit (y) zur vollständigen Entleerung öffnet.
  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - X ZR 53/94
    Während nach der erteilten Fassung der Beklagten grundsätzlich sämtliche Verwendungsmöglichkeiten der beschriebenen Steuervorrichtung vorbehalten waren (BGHZ 112, 140, 156 [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II; Sen. Urt. v. 07.11.1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen), ist der Schutz der verteidigten Ansprüche nur auf eine bestimmte Verwendung einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 2 in der erteilten Fassung gerichtet, nämlich auf eine Verwendung der Art, daß die Prozeßablaufsteuerung den Entleerschieber der Mischanlage während der vom Chargenrechner ermittelten, vor der letzten Charge liegenden Chargen jeweils für eine Leerzeit (x) zur Teilentleerung und bei der letzten zur Auftragsmenge gehörenden Charge für eine Leerzeit (y) zur vollständigen Entleerung öffnet.
  • BGH, 17.09.1987 - X ZR 56/86

    "Abschlußblende"; Beschränkung eines Patentanspruchs auf eine bestimmte Art der

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - X ZR 53/94
    Eine derartige Beschränkung kann der beklagte Patentinhaber im Nichtigkeitsverfahren zulässigerweise vornehmen, wenn die eingeschränkte Lehre im Streitpatent offenbart ist (Sen. Urt. v. 17.09.1987 - X ZR 56/86, GRUR 1988, 287, 288 - Abschlußblende, m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82

    Nichtigkeit eines Patents (Vorrichtung zum automatischen Füllen der Randfugen von

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - X ZR 53/94
    Der Senat ist vielmehr überzeugt, daß ein - wie bereits erwähnt qualifizierter - Fachmann die Lehre nach dem verteidigten Anspruch 2 verwirklichen und den von dem streitigen Patent angestrebten Erfolg erreichen kann (vgl. zu dieser Voraussetzung der Offenbarung Sen. Urt. v. 08.12.1983 - X ZR 50/82, GRUR 1984, 272, 273 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung).
  • BGH, 11.10.1988 - X ZR 50/82

    Anspruch auf Unterlassung, Rechnungslegung und Feststellung der

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - X ZR 53/94
    Der Senat ist vielmehr überzeugt, daß ein - wie bereits erwähnt qualifizierter - Fachmann die Lehre nach dem verteidigten Anspruch 2 verwirklichen und den von dem streitigen Patent angestrebten Erfolg erreichen kann (vgl. zu dieser Voraussetzung der Offenbarung Sen. Urt. v. 08.12.1983 - X ZR 50/82, GRUR 1984, 272, 273 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung).
  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    Ebenso unerheblich ist es, ob die Ausführung gegen Gesetze, Normen oder Standards verstößt (Sen.Urt. v. 5.11.1996 - X ZR 53/94, Umdruck S. 24; BpatGE 34, 1, 4 f. = GRUR 1995, 394, dort auch unter den Gesichtspunkten der Brauchbarkeit und der fertigen Lehre).
  • BGH, 02.11.2011 - X ZR 23/09

    Patentnichtigkeitsklage: Übergang von einem Erzeugnisanspruch zu einem

    Dabei hält der Senat an seiner gefestigten Rechtsprechung fest, nach der ein Übergang von einem Erzeugnisanspruch zu einer Verwendung des Erzeugnisses statthaft ist (Senat, Urteil vom 17. September 1987 - X ZR 56/86, GRUR 1988, 287 - Abschlussblende; vom 19. Januar 1988 - X ZR 46/84, bei Liedl 1987/88, 408 - Postgutbegleitkarte; Beschluss vom 16. Januar 1990 - X ZB 24/87, BGHZ 110, 82 = GRUR 1990, 508 - Spreizdübel; Urteil vom 5. November 1996 - X ZR 53/94, bei Bausch, BGH 1994-1998, 135, 144 f. - Mischbehälterentleerung; Urteil vom 24. März 1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1006 - Leuchtstoff; Urteil vom 12. Oktober 2010 - X ZR 91/08 [Konservierungslösung]; vgl. Senat, Urteil vom 21. November 1989 - X ZR 29/88, GRUR 1990, 505 - geschlitzte Abdeckfolie).
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